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Auf dieser Seite finden sich Informationen zum Opferentschädigungsgesetz, weiteren sozialpolitischen Fragestellungen und zu relevanten Positionspapieren des WEISSEN RINGS.
Opfer von vorsätzlichen rechtswidrigen tätlichen Angriffen haben Anspruch auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), wenn sie durch die Tat gesundheitliche Schäden erlitten haben. Die Leistungen bei Taten im Inland bestimmen sich nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG), das nach dem Zweiten Weltkrieg für die Kriegsopfer geschaffen wurde. Opfer haben damit einen Anspruch auf Versorgung und nicht nur auf Entschädigung.
Dieser Anspruch auf Versorgung bedeutet eine soziale Sicherung, die auch dann greift, wenn durch die Tat gravierende und lang andauernde gesundheitliche Belastungen entstanden sind. Das Gesetz bietet eine sehr gute Versorgung, die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen hinausgeht.
Das Soziale Entschädigungsrecht - und damit auch das OEG und das BVG - wurden nach einem langen politischen Prozess 2019 reformiert. Einige der wichtigsten Forderungen des WEISSEN RINGS wurden hierbei berücksichtgt, vor allem die Einbeziehung des Tatbestandes der psychischen Gewalt. Der WEISSE RING hat diesen politischen Prozess sehr eng begleitet, u.a. mit der Kampagne "Opferrechte sind Menschenrechte", die in der Öffentlichkeit beachtliche Aufmerksamkeit fand.
Der WEISSE RING hat sich mehr als 10 Jahre bei der Novellierung des Opferentschädigungsrechts für die Rechte der Opfer eingesetzt. Ziel war, die guten Leistungen zu erhalten, Verschlechterungen zu verhindern und gleichzeitig notwendige Verbesserungen zu erreichen. Dies ist mit dem neuen Sozialen Entschädigungsrecht gelungen. Das neue Recht wird für Opfer zahlreiche Verbesserungen bringen.
Der Bundesrat hat am 29.11.2019 dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zugestimmt. Das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts vom 12.12.2019 wurde am 19.12.2019 im Bundesgesetzblatt verkündet.
Die Opferentschädigung wird zukünftig im Sozialgesetzbuch XIV (SGB XIV) geregelt, das Opferentschädigungsgesetz (OEG) und das Bundesversorgungsgesetz (BVG) werden dann aufgehoben. Allerdings gibt es ein stufenweises Inkrafttreten bis zum Jahr 2024. Das OEG und das BVG werden Betroffene und Rechtsanwender also noch einige Zeit begleiten.
Das Bundeskabinett hat am 26. Juni 2019 den Gesetzentwurf zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts beschlossen. Seit Jahren setzt sich der WEISSE RING für die Rechte der Opfer und den Erhalt der guten Leistungen ein. „Als Ergebnis eines fortgesetzten und konstruktiven Austauschs zwischen dem WEISSEN RING und dem Bundesozialministerium von Hubertus Heil ist jetzt ein Soziales Entschädigungsrecht auf den Weg gebracht worden, das Opfern von Kriminalität und ihren Angehörigen entscheidende Verbesserungen bringen wird. Wir haben an diesem Gesetzgebungsverfahren intensiv mitgearbeitet und freuen uns daher umso mehr, dass unsere Kernforderungen - also die Inhalte, die für Betroffene von besonderer Bedeutung sind – bei der Novellierung des Entschädigungsrechts berücksichtigt worden sind“, sagt Jörg Ziercke, Bundesvorsitzender des WEISSEN RINGS.
So wird z.B. der Kreis der Berechtigten erweitert: Opfer schwerer psychischer Gewalt (u.a. bestimmte Fälle von Stalking) sollen zukünftig auch Leistungen erhalten. Die Entschädigungszahlungen sollen deutlich erhöht werden. Außerdem werden die Traumaambulanzen gesetzlich normiert. Es wird ein flächendeckendes Angebot geschaffen und Opfer sollen einen Anspruch auf psychologische Frühintervention haben.
Dennoch zeigt sich in der Arbeit des WEISSEN RINGS, dass in der Praxis gerade das Verwaltungsverfahren die Durchsetzung der Leistungen (z.B. wegen der Dauer der Verfahren) erschwert. Hier gibt es noch Verbesserungsbedarf. Jetzt gilt es, den Regierungsentwurf in seiner vorliegenden Fassung vom 26.06.2019 in breitem Konsens im Bundesrat und Bundestag zu verabschieden und weitere Verbesserungen zu erzielen.
Im Januar 2017 legte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen ersten Arbeitsentwurf zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts vor. Dieser unterscheidet sich grundlegend von den bisherigen Regelungen.
Eine Stellungnahme des WEISSEN RINGS zu dem Ersten Arbeitsentwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts finden Sie hier. Im Juli 2018 bringt der Verein einen eigenen Entwurf für eine bessere Opferentschädigung heraus. Der Entwurf zeigt Wege auf, wie Opfern von Straftaten schneller, effektiver und umfassender als bisher geholfen werden kann. Mehr Infos hier.
Der Deutsche Sozialrechtsverband hat sein 49. Kontaktseminar vom 20. bis 21. Februar 2017 dem Thema "Abschied von der Kriegsopferversorgung - Aufbruch zum neuen sozialen Entschädigungsrecht" gewidmet. Den Vortrag der Bundesvorsitzenden des WEISSEN RINGS, Frau Roswitha Müller-Piepenkötter, mit dem Titel "Warum brauchen wir ein neues Soziales Entschädigungsrecht - das Leitgesetz des BVG als Auslaufmodell?" sowie den Vortrag von Frau Barbara Wüsten, Referatsleiterin Opferrechte, Internationales und Ehrenamt zu "Einmalzahlungen" stellen wir hier zur Verfügung. Die Artikel sind erschienen im Sonderheft 2017 Sozialrecht aktuell des Nomos Verlages.
Eine Übersicht über die bestehenden Regelungen gibt der Artikel „Das kaum bekannte Opferentschädigungsgesetz. Die Leistungen und ihre Gewährung – Praxisprobleme und Novellierungsbedarf“ von Iris Borrée, Johannes Friedrich und Barbara Wüsten, erschienen in der Zeitschrift Soziale Sicherheit (2/2014) – herunterzuladen unter dem folgenden Download-Button. Auf der aus einem europäischen Projekt hervorgegangenen Website infovictims.de gibt es weitere Informationen und Antragsformulare.
Basierend auf Behördenangaben erstellt der WEISSE RING jedes Jahr eine Statistik zur staatlichen Opferentschädigung – mit ernüchterndem Ergebnis: Nur ein Bruchteil der Berechtigten beantragt Leistungen nach dem OEG.
Häufig erster Ansprechpartner für die medizinische Versorgung sind die gesetzlichen Krankenkassen. Im Bereich der psychotherapeutischen Versorgung bestehen jedoch Lücken, die es zu schließen gilt. Der WEISSE RING hat deshalb auch Forderungen zur psychotherapeutischen Versorgung von Kriminalitätsopfern erarbeitet.
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